Beratung und Diagnostik
Das Honorar für eine Beratungssitzung à 50 Minuten oder eine Diagnostik und Auswertung wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Die Kosten für eine Beratungs- oder Diagnostiksitzung entsprechen üblicherweise einer Stunde Psychotherapie im 3.0 fachen Satz (131,10€).
Wenn Sie eine psychotherapeutische Behandlung für ihr Kind wünschen, vereinbaren Sie bitte ein Erstgespräch bei mir. Hier lernen wir uns besser kennen und entscheiden gemeinsam mit ihrem Kind, ob wir zusammen arbeiten möchten. Dann gibt es folgende Möglichkeiten:
Private Krankenversicherungen
Die Anzahl der bewilligten, erstatteten Stunden ist bei den Privatversicherungen abhängig von der jeweiligen Krankenkasse und dem individuellen Tarif. Erkundigen Sie Sich bei Ihrer privaten Krankenkasse über die geltenden Formalitäten Ihres Krankenversicherungstarifs. Die Mehrheit der privaten Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in voller Höhe. Die Gebühr erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 3.0 fachen Satz. Eine Einzeltherapiestunde à 50 min kostet derzeit z.B. 131,10 €. Je nach Versicherungstarif kann Ihnen hierbei ein eigener Kostenanteil entstehen.
Beihilfestellen
Die Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mehrheitlich in voller Höhe. Erkunden Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Ohne weitere Wartezeiten können Sie Psychotherapie als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Das Honorar für die psychotherapeutische Leistung wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Ihre Krankenkasse erfährt nichts von der psychotherapeutischen Behandlung. Die Gebühr erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), kann im Einzelfall (z.B. Alleinerziehende) jedoch auch geringer ausfallen. Ggf. können Sie die Psychotherapie von der Steuer absetzen.